Soziabell - Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
 
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Gesetzliche Grundlagen

Im Rahmen der weiteren Verselbständigung erproben Jugendliche und junge Volljährige das eigenverantwortliche Zusammenleben in Form einer Wohngemeinschaft unter sozialpädagogischer Begleitung und / oder im eigenen Wohnraum. In der Verselbständigungsgruppe lernen sie selbstbestimmend zu leben sowie Verantwortung für das eigene Handeln zu tragen. Dabei muss der „Schutzraum“ der Wohngruppe nicht vollständig aufgeben werden und sie erfahren mit Hilfe vorhandenem Fachpersonal eine gezielte sozialpädagogische ambulante Anleitung und Begleitung.

Gesetzliche Grundlage zur Inanspruchnahme dieser Leistungen bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz, so die §§ 27 SGBVIII (Hilfen zur Erziehung), in Verbindung mit:


Darüber hinaus stehen Platzkapazitäten zur Verfügung für die Betreuung junger Mütter mit Kind gemäß:


Einzugsbereich

Das Leistungsangebot gilt insbesondere den Sozialzentren der Landeshauptstadt Magdeburg, darüber hinaus aber auch den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. In begründeten Fällen und bei entsprechender freier Platzkapazität ist ebenso eine Vermittlung durch örtliche Jugendhilfeträger bundesweit möglich.

Platzkapazität und Betreuungsintensität

Die Außenwohngruppen besitzen eine Platzkapazität von jeweils 3 Plätzen zur Unterbringung von Jugendlichen und junge volljährigen Mädchen und Jungen (Aufnahmealter 17 - 20) bzw. 2 Plätzen zur Unterbringung junger Mütter mit Kind. Die Unterbringung in privat angemieteten Wohnraum wird je nach Bedarf ermittelt.

Der Prozess wird im Rahmen vereinbarter Betreuungszeiten in Form von Beratung, Anleitung und Kontrolle sichergestellt. In Folge der zunehmenden Verselbständigungsgrade sollte eine sozialpädagogische Hilfestellung zu gegebener Zeit nicht mehr erforderlich sein.

Personelle Gegebenheiten und Betreuungsintensität:


Mitglied im Landesverband
DER PARITÄTISCHE
Sachsen-Anhalt




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