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Wohngruppen im Außenbereich

Im Rahmen der weiteren Verselbständigung erproben Jugendliche und junge Volljährige das eigenverantwortliche Zusammenleben in Form einer Wohngemeinschaft unter sozialpädagogischer Begleitung. In der Verselbständigungsgruppe lernen sie selbstbestimmend zu leben sowie Verantwortung für das eigene Handeln zu tragen. Dabei muss der "Schutzraum" der Wohngruppe nicht vollständig aufgeben werden und sie erfahren mit Hilfe vorhandenem Fachpersonal eine gezielte sozialpädagogische ambulante Anleitung und Begleitung. Die Außenwohngruppen befinden sich im Stadtteil Stadtfeld. Der unmittelbare Bezug zum Stadtzentrum ist ebenso gegeben wie die gute Anbindung zum öffentlichen Verkehrswesen.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage zur Inanspruchnahme dieser Leistungen bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz, so die §§ 27 SGBVIII (Hilfen zur Erziehung), in Verbindung mit:

• KJHG § 34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
• KJHG § 35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/ Jugendliche
• KHJG § 41 - Hilfe für junge Volljährige, ambulante Nachbetreuung

Das Leistungsangebot gilt insbesondere den Sozialzentren der Landeshauptstadt Magdeburg, darüber hinaus aber auch den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. In begründeten Fällen und bei entsprechender freier Platzkapazität ist ebenso eine Vermittlung durch örtliche Jugendhilfeträger bundesweit möglich.

Platzkapazität und Betreuungsintensität

• 3 Plätze je Außenwohngruppe
• Ambulanter / mobiler Einsatz eines/er Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
• Die Betreuungsintensität regelt sich nach Absprache und Erfordernissen, beträgt mindestens jedoch sechs Wochenstunden je Bewohner / Bewohnerin.
• Zusätzliche Betreuungsleistungen, die nach Absprache mit dem vermittelnden Jugendamt vereinbart werden, erfolgen über Fachleistungsstunden.
• Der Prozess wird im Rahmen vereinbarter Betreuungszeiten in Form von Beratung, Anleitung und Kontrolle sichergestellt. In Folge der zunehmenden Verselbständigungsgrade sollte eine sozialpädagogische Hilfestellung zu gegebener Zeit nicht mehr erforderlich sein.

Zielgruppen in der Außenwohngruppe

Die Verselbständigungsgruppe ist zugänglich für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren. Ausnahmen bedürfen je nach individuellem Einzelfall einer entsprechenden Vereinbarung.

Aufnahme in die Außenwohngruppe finden Heranwachsende, die u.a.:

• bei denen eine beginnende Eigenständigkeit erkennbar ist
• die im Rahmen der weiteren Verselbständigung in anderen Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe nicht angemessen zu fördern sind
• die im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach § 34 KJHG einen stabilen Verselbständigungsgrad erreicht haben und eine rund-um-die-Uhr Betreuung nicht mehr benötigen
• die Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und den Aufbau eines eigenen Lebensfeldes benötigen

Ausschlusskriterien für die Aufnahme sind:

• akute Suizidgefährdung
• akute psychische Erkrankung
• intensiver Alkohol- und Drogenkonsum
• fehlende Bereitschaft zur Mitwirkung

Pädagogische Zielsetzung

Im Rahmen der sozialpädagogischen Zielsetzung bietet die Verselbständigungsgruppe jungen Menschen Hilfe und Unterstützung an, so dass sie zu gegebener Zeit ihren vorhandenen Fähigkeiten / Möglichkeiten entsprechend, eine eigenständige Lebensführung in der Lage sind, zu bewältigen.

Zielsetzung in der Außenwohngruppe, u.a.:

• Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive, Erarbeitung von persönlichen Wünschen, Zielen und deren Realitätsmöglichkeiten
• Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich unter Anleitung (z. B. Einkaufen, Kochen, Wäsche und Kleiderpflege, Raumpflege)
• Einleitung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bis hin zur vollständigen Selbstverwaltung
• Unterstützung bei der Bewältigung eines strukturierten Alltages / Alltagsanforderungen
• Begleitung der Familien / Elternarbeit
• Unterstützung und Förderung der Schul- / Berufsausbildung sowie der perspektivischen Weitergestaltung (Anforderungen, regelmäßiger Besuch, Kooperation mit Bildungsträgern, Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining)
• Beratung in Krisensituation
• Hilfe und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
• Festigen von Eigenverantwortung und Selbständigkeit

Projektleiterin
Anja Pommeranz
0152 310 857 68 oder 0391 / 732 60 15
0391 / 696 169 89
@ anja-pommeranz@soziabell.de


FlurGemeinschaftskücheGemeinschaftskücheGesprächszimmerWohnzimmerWohnzimmerWohnzimmerGemeinschaftskücheGemeinschaftskücheWohnzimmerWohnzimmerWohnzimmer

Räumliche Grundausstattung:
  • Einzelzimmer
  • Betreuer- / Gesprächszimmer
  • Bad und WC
  • Gemeinschaftsküche
  • Zimmer Jugendgemäß eingerichtet
  • eigenes Mobiliar und Hausrat ist möglich
Über uns:

Die Freie Jugendhilfe - SoziaBell e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Magdeburg. Die Aufgaben und Ziele sind vielschichtig und finden Anwendung sowohl im Rahmen stationärer als auch ambulanter Erziehungshilfe. Zu unseren Einrichtungen gehören das Jugendwohnheim für Mädchen und Jungen sowie das Mädchenwohnprojekt "ANNA". Der Mutter-Kind Bereich befindet sich in einem separaten Teil im Mädchenwohnheim. Hier werden jugendliche Mädchen und junge Frauen betreut, die ein Kind erwarten oder bereits geboren haben. In unseren Außenwohngruppen werden jungen Menschen zur weiteren Verselbständigung ambulant betreut, die noch begleitende Hilfen in Anspruch nehmen möchten.
Kontakt:


SoziaBell Freie Jugendhilfe Magdeburg e.V.
Albert-Vater-Str. 88
39108 Magdeburg

0391 / 731 67 27
0391 / 731 67 27
@ info@soziabell.de

Mitgliedschaft:

Unser gemeinnütziger Verein Soziabell Freie Jugendhilfe Magdeburg e.V. ist Mitglied im Landesverband DER PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt