Sozialpädagogische Familienhilfe ➰
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH nach § 31 SGB VIII) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von
Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zu Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf
längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Unser Leistungsangebot:
Die angebotene sozialpädagogische Familienhilfe spricht Familien an, bei denen die Erziehungsfähigkeit aufgrund multipler Problemlagen eingeschränkt ist.
Hierbei bietet unsere SPFH zum einen die Möglichkeit der Anschlussbetreuung junger Mütter mit Kind, die den stationären Rahmen verlassen und den Anforderungen
einer eigenen Familien- und Alltagsgestaltung noch nicht in der Lage sind zu begegnen/zu bewältigen. Die bereits vorhandene Bezugsebene wird dabei genutzt, um eine
weitere tragfähige sozialpädagogische Beziehungsarbeit zu leisten und vorhandene Hilfebedarfe zielgerichtet zu bearbeiten. Im Ergebnis werden Kennen -Lernprozesse
und die Bedarfsermittlung an Unterstützung vorteilig verkürzt und eine gezielte Ausrichtung auf die individuelle Situation von Mutter und Kind ermöglicht.
Einen zweiten, weiteren Schwerpunkt stellen junge Familien dar, die mit ihrer derzeitigen Lebenssituation überfordert sind, diese neu ordnen müssen und/ oder zur
Vermeidung von kindeswohlgefährdenden Einflüssen sozialpädagogischer und ggf. familientherapeutischer Begleitung bedürfen.
Im Rahmen der SPFH wird den betroffenen Familien ein Unterstützungsangebot unterbreitet, um einen eigenen Weg zu finden / zu erarbeiten. Als aufsuchende, ambulante
Form der Jugendhilfe orientiert sie sich am Lebensalltag und der Lebenspraxis der Familien. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes bzw. der Kinder wird so
erhalten und die Familie sowie Umfeld als System verstanden und einbezogen.
Ansprechpartner in den jeweiligen Projekten