Soziabell - Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
 
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Pädagogische Zielsetzung

Im Rahmen der pädagogischen Zielsetzung orientiert sich die Mutter-Kind Begleitung individuell an den vorliegenden Bedarfen. Die spezifische Herangehensweise umfasst alle Notwendigkeiten, der besonderen und neuen Lebenssituation im Rahmen der Erziehungshilfe zu begegnen und eine Entwicklung der Mutter-Kind-Beziehung zu ermöglichen und schrittweise zu festigen. Dadurch wird die Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung der jungen Mutter für sich und das eigene Kind gezielt gefördert, mit dem Ziel, Vernachlässigung und Überforderung zu vermeiden.

Über die Individualförderung der Schwangeren / jungen Mutter umfasst die Einzelfallbegleitung insbesondere:


Nach der Geburt des Kindes steht ebenso die Anleitung und Kontrolle bei der täglichen Versorgung und Ernährung des Kindes gemeinsam mit der Mutter durch das Betreuungspersonal im Vordergrund.

Abhängig von einem entsprechenden, vorliegenden Sozialgefüge werden die Kindesväter dabei in die langfristige Gestaltung einer Kleinstfamilie einbezogen. Ebenso kann sich eine Zusammenarbeit mit den Eltern der Kindesmutter als sinnvoll und hilfreich erweisen. Diese Beziehungen werden behutsam gefördert und entsprechend der Persönlichkeitsentwicklung der Kindesmutter mittelfristig in den Verselbständigungsprozess einbezogen. Im Rahmen der weiteren Verselbständigung werden nach den Erfahrungswerten des Rechtsträgers junge volljährige Mütter mit Kind vorwiegend auf die selbständige Lebensführung im eigenen Wohnraum vorbereitet. Eine Rückkehr in die elterliche Familie der Kindesmutter ist meist nicht mehr möglich und auch nicht mehr gewünscht.

Im Rahmen weiterführender Begleitung können Festigungsphasen unter ambulanter Begleitung in einer vom Rechtsträger vorgehaltenen Außenwohnform unter Verringerung der Betreuungsintensität sinnvoll zur Anwendung kommen. Dabei steht die Prüfung des erreichten Verselbständigungsgrades auch in Bezug auf die eigenständige Betreuung des Kindes in Vordergrund.

Weiterhin kann auf Antrag der Kindesmutter gegenüber dem Entsendejugendamt eine Nachbetreuung / SPFH im eigenen Wohnraum erbeten werden, welche über zu vereinbarende Zeiträume abnehmenden Charakter aufweisen kann.

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DER PARITÄTISCHE
Sachsen-Anhalt




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