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Jugendwohnheim für Mädchen und Jungen.

Im Haus Schenkendorfstraße, wird im Rahmen von stationärer Erziehungshilfe eine längerfristige Unterbringung von jungen Menschen in sozialpädagogisch begleiteten Kleingruppen sowie die Möglichkeit von individueller Einzelfallbetreuung angeboten.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage zur Inanspruchnahme dieser Leistungen bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz, so die §§ 27 SGBVIII (Hilfen zur Erziehung), in Verbindung mit:

• KJHG § 34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
• KJHG § 35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/ Jugendliche
• KHJG § 41 - Hilfe für junge Volljährige, ambulante Nachbetreuung
• KHJG § 42 - Inobhutnahme bei Krisen- und Notsituationen
Das Leistungsangebot für das Jugendwohnheim Haus Schenkendorfstr. gilt im Besonderen für die Sozialzentren der Landeshauptstadt Magdeburg. Darüber hinaus ist aber ebenso eine Vermittlung durch Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt sowie in begründeten Fällen bundesweit möglich.

Platzkapazität und Betreuungsintensität

• 12 Plätze
• möblierte, geräumige Einzelzimmer
• ganztägige sozialpädagogische, erzieherische 24h (rund- um die Uhr) Betreuung

Zielgruppen zur Unterbringung im Jugendwohnheim

Die Jugendwohngemeinschaft Haus Schenkendorfstr. öffnet sich gleichermaßen Jungen und Mädchen, die das 14. Lebensjahr vollendet, aber das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Ausnahmen sind hierbei möglich und können im Einzelfall vereinbart werden. Aufnahme finden junge Leute, bei denen das jeweils zuständige Jugendamt einen entsprechenden erzieherischen Bedarf festgestellt hat und die durch einschneidende Entwicklungen in oder außerhalb der eigenen Familie nicht mehr in ihren gewohnten Verhältnissen leben können. Oft liegt eine familiäre oder individuelle Krisensituation vor. Anzeichen dieser Krisen sind meist extreme Verhaltensschwierigkeiten.

Aufnahme finden junge Menschen die u.a.:

• eine unzureichende Lebensperspektive entwickelt haben und aus diesem Grunde stark verunsichert sind,
• bisher nur unzureichend allgemeine Regeln des Zusammenlebens kennen gelernt haben und Hilfe zur sozialen Integration benötigen,
• intensive Hilfe bei der Lösung von Krisen und Konflikten benötigen,
• eine "Auszeit" benötigen um sich neu zu orientieren,
• zum eigenen Schutz aus ihrem bisherigen Milieu isoliert werden müssen,
• vom Jugendstrafvollzug bedroht sind,
• sowie im Zuge weiterer Verselbständigung aus anderen stationären Einrichtungen entlassen werden.

Ausschlusskriterien für die Aufnahme sind:

• akute Suizidproblematik
• Suchtmittelabhängigkeit
• akute psychiatrische Erkrankungen
• fehlende Freiwilligkeit und dauerhaft mangelnder Mitwirkungspflicht

Pädagogische Zielsetzung

Im Rahmen der pädagogischen Zielsetzung wird der junge Mensch, entsprechend seinen Fähigkeiten, Möglichkeiten und Besonderheiten befähigt, persönliche Autonomie zu erlangen und eine eigenständige Lebensführung aufzubauen. Die sozialpädagogische Herangehensweise wird hierbei im Einzelfall individuell ermittelt und im Rahmen von Zielsetzungen klar formuliert.

Ziele der pädagogischen Arbeit sind u.a.:

• Erlernen von hauswirtschaftlichen Aufgaben zur selbständigen Durchführung von: Eigenversorgung, Wäschepflege, Hausreinigung
• Hilfestellung bei eigenverantwortlichem Umgang mit Geld
• Förderung eines Gesundheits- und Hygienebewusstseins
• Hilfe beim Erlernen von Tagesstrukturen
• Erlernen eigene und Verhaltensweisen anderer zu reflektieren und zu akzeptieren
• Bearbeitung der eigenen Biographie
• Angebot der Unterstützung und Begleitung bei Strafverfahren
• Hilfe und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
• Förderung von individuellen Neigungen, Begabungen und Interessen
• Orientierungshilfe bei der Suche nach individuellen Perspektiven, Unterstützung bei der Bewältigung schulischer Anforderungen
• familiäre Bindungen klären, Aufarbeitung von Konflikten
• Einbeziehung der Eltern (bzw. Elternteile) bei der Hilfeplanung und Betreuung (Briefkontakte, Telefonate, Heimfahrten)

Im Rahmen der Verselbständigung in eigenen Wohnraum besteht für junge Volljährige, bei Bedarf, das Angebot einer mobilen / ambulanten Nachbetreuung.

Projektleiterin
Anja Pommeranz
0391 / 732 60 15
0391 / 696 169 89
@ anja-pommeranz@soziabell.de


JugendwohnheimDienstzimmerFlur im UGGemeinschaftsraum im UGGemeinschaftsküche im UGFlur im OGGemeinschaftsraum im OGGemeinschaftsküche im OGGesprächszimmerWohnzimmerHof mit GartenHof mit Garten

Grundausstattung Zimmer:
  • Schrankwand mit Schreibecke
  • kombiniertes Sitz - und Schlafsofa
  • Sitzecke mit Couchtisch
  • Kleinmöbel (Regale ...)
  • Kühlschrank
  • kleines TV-Gerät

gemeinschaftlichen Nutzung:
  • 2 Gemeinschaftsküchen
  • 2 Gesprächszimmer
  • 2 Gemeinschaftszimmer
  • je Etage zwei Bäder mit Duschen
  • Wasch- und Trockenraum
  • Hobby, Bastel, und Fitnessraum
  • Fahrradwerkstatt
Über uns:

Die Freie Jugendhilfe - SoziaBell e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Magdeburg. Die Aufgaben und Ziele sind vielschichtig und finden Anwendung sowohl im Rahmen stationärer als auch ambulanter Erziehungshilfe. Zu unseren Einrichtungen gehören das Jugendwohnheim für Mädchen und Jungen sowie das Mädchenwohnprojekt "ANNA". Der Mutter-Kind Bereich befindet sich in einem separaten Teil im Mädchenwohnheim. Hier werden jugendliche Mädchen und junge Frauen betreut, die ein Kind erwarten oder bereits geboren haben. In unseren Außenwohngruppen werden jungen Menschen zur weiteren Verselbständigung ambulant betreut, die noch begleitende Hilfen in Anspruch nehmen möchten.
Kontakt:


SoziaBell Freie Jugendhilfe Magdeburg e.V.
Albert-Vater-Str. 88
39108 Magdeburg

0391 / 731 67 27
0391 / 731 67 27
@ info@soziabell.de

Mitgliedschaft:

Unser gemeinnütziger Verein Soziabell Freie Jugendhilfe Magdeburg e.V. ist Mitglied im Landesverband DER PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt