Mobile Betreuung ➰
Im Rahmen der Verselbständigung in eigenen Wohnraum besteht für junge Volljährige, bei Bedarf, das Angebot einer mobilen / ambulanten Nachbetreuung. Diese kann im
Anschluss an die stationären Wohnprojekte erfolgen aber auch ohne vorherige Aufnahme realisiert werden.
Die mobile Betreuung / Nachbetreuung begleitet den Einzug in den eigenen Wohnraum sowie die Identifikation mit diesem neuen Lebensabschnitt und dient der weiteren
Festigung des jungen Menschen, mit dem Ziel zu gegebener Zeit auf Hilfe von Außen verzichten zu können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Prozess der
Rückführung in die Herkunftsfamilie junger Menschen sozialpädagogisch ambulant zu begleiten. Die vorhandenen Bezugsebenen werden hierbei genutzt.
Im Rahmen der Nachbetreuung / SPFH junger Mütter ist insbesondere der Verselbständigungsgrad in Bezug auf die Betreuung und Versorgung des Kindes ein Schwerpunkt der
sozialpädagogischen Arbeit.
Der Umfang der ambulanten Betreuung wird im Hilfeplan festgeschrieben und über Fachleistungsstunden geregelt. Je nach Verselbständigungsgrad weisen diese abnehmenden
Charakter auf.
Ansprechpartner in den jeweiligen Projekten